Unerlaubte Telefonwerbung: Neues Gesetz zum Schutz vor Werbeanrufen

7. August 2009 by
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Foto: Bea23/ pixelio.de

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Die von der Bundesregierung abgesegneten Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind seit dem 4. August 2009 rechtskräftig. Die Bundesbürger sollen jetzt besser vor unerwünschten Werbeanrufen geschützt werden. Call Center müssen mit härteren Strafen rechnen – etwa wenn die Rufnummer unterdrückt wird oder wenn keine ausdrückliche Zustimmung des Angerufenen vorliegt.

Bisher hatten sich die unerwünschten Anrufer immer auf Zustimmungserklärungen berufen, die in anderen Zusammenhängen erteilt wurden. Seit dem 4. August ist das nicht mehr möglich. Für die Anrufe bedarf es jetzt einer ausdrücklichen Einwilligung zum Erhalt von Werbeanrufen. Wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro belegt werden. Um Missbrauch zu verhindern, darf auch die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden, andernfalls drohen Bußgelder bis 10.000 Euro.

Auch vor untergeschobenen Verträgen soll das neue UWG besser schützen. Am Telefon abgeschlossene Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Verträge über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen etwa könnten leichter widerrufen werden.

Neu ist auch, dass ein neuer Telefonanbieter den alten Vertrag nur kündigen kann, wenn er den Kündigungswillen des Verbrauchers schriftlich nachweisen kann. Die bloße Behauptung, dass der Kunde wechseln wolle – wie es in der Vergangenheit zu zahlreichen Missbrauchsfällen geführt habe – sei nicht mehr ausreichend.

Betroffene können sich auch an die Bundesnetzagentur wenden. Um gegen die unerlaubten Werbeanrufe vorzugehen, werden möglichst konkrete Angaben benötigt, wie etwa Datum und Uhrzeit des Anrufes, Namen und Rufnummer des Anrufers sowie den Grund des Anrufes.

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